Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,

am 29.01.2011 hatten wir zur Mitgliederversammlung eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung der neuen Satzung. Gemäß § 16 (06) der gültigen Satzung ist hierzu die Anwesenheit von ¾ der aktiven Mitglieder erforderlich gewesen. Zu Beginn der Sitzung hatte ich die Beschlussunfähigkeit festgestellt und die Sitzung beendet. Es ist nunmehr erforderlich, dass in einer erneuten Sitzung die Satzung nochmals zu beschließen ist.

Ich lade Euch daher für

Samstag, 28. Januar 2012, 15.30 Uhr, Peter-Bamm-Halle, Hochneukirch
zur Mitgliederversammlung ein.

Tagesordnung

  1. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  2. Beschluss der neuen Satzung

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 16 (06) Satz 2 die Versammlung dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Alte und neue Satzung sollten euch bereits auf Grund der Erstberatung im Jahr 2011 vorliegen.

Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens 7 Tage vor dem Versammlungstermin dem Vorstand einzureichen.

Einladung Mitgliederversammlung 01.2012