Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren alleine nicht  bei „Tanzveranstaltungen“ aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen. Die Personenberechtigten tragen die Verantwortung bei der Auswahl der Aufsichtspersonen. Die Aufsichtspflichtigen müssen nicht nur volljährig sein, es muss außerdem ein gewisses Respektsverhältnis vorhanden sein (in der Regel kann diese Aufgabe also z.B. nicht der volljährige Freund oder die Freundin erfüllen.)Übertragung von Erziehungsberechtigung kann nur für den jeweiligen Abend erfolgen.

Im Festzelt  wird die Einhaltung des Jugendschutzes kontrolliert.

Jugendschutz im Festzelt
Markiert in: